Steuerliche Aspekte für Wohnungs- und Immobilienbesitzer

Steuerleitfaden für Eigentümer: Vermietung, Werbungskosten, AfA, §35a, USt-Option, Grundsteuer 2025, Verkauf & Sonderfälle – kompakt erklärt.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

§ 21 EStG

§ 21 EStG

Mieteinnahmen gehören steuerlich zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Dazu zählen Kaltmiete und umgelegte Nebenkosten, auch wenn sie direkt vom Mieter getragen werden. Die steuerliche Behandlung von Immobilienbesitz und Vermietung ist in Deutschland komplex und umfasst zahlreiche Regelungen.

Steuererklärung
Anlage V
Prinzip
Zufluss
Frist
31. Juli

Steuerlich absetzbar

  • Kaltmiete (Grundmiete für Wohnung oder Gewerbefläche)
  • Umgelegte Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müll, etc.)
  • Einmalzahlungen (z.B. für Möblierung)
  • Mietvorauszahlungen (im Jahr des Zuflusses)

Nicht absetzbar

  • Kautionen (solange sie nur als Sicherheit dienen)
  • Rückzahlungen an Mieter

Praktische Tipps

1

Alle Einnahmen müssen in der Anlage V der Einkommensteuererklärung angegeben werden

2

Entscheidend ist das Zuflussprinzip – Einnahmen werden in dem Jahr versteuert, in dem sie zugeflossen sind

3

Dokumentieren Sie alle Zahlungseingänge sorgfältig

4

Ein solides Verständnis der steuerlichen Aspekte hilft, Steuervorteile optimal zu nutzen

Wichtige Hinweise

Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Bei Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Werbungskosten

Abzugsfähige Kosten

Vermieter können sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit der Immobilie stehen, steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Wichtig ist, dass ein klarer wirtschaftlicher Zusammenhang zur Vermietung besteht.

Steuerlich absetzbar

  • Zinsen für Immobilienkredite
  • Instandhaltungs- und Renovierungskosten
  • Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Buchführung)
  • Versicherungen (Gebäude-, Haftpflicht-, Rechtschutzversicherung)
  • Fahrtkosten zum Objekt
  • Steuerberater- und Rechtsanwaltskosten
  • Nicht umlagefähige Nebenkosten
  • Grundsteuer (falls nicht umgelegt)
  • Abschreibung (AfA)

Praktische Tipps

1

Werbungskosten mindern die steuerpflichtigen Einnahmen und senken dadurch die Steuerlast

2

Sammeln Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig

3

Auch Kosten vor der ersten Vermietung können absetzbar sein

4

Bei gemischter Nutzung (privat/beruflich) nur anteilig abziehbar

Wichtige Hinweise

Nur Kosten mit klarem wirtschaftlichen Zusammenhang zur Vermietung sind abziehbar

Private Kosten können nicht abgesetzt werden

Abschreibung (AfA)

Absetzung für Abnutzung

§ 7 EStG

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes können über die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA) abgeschrieben werden. Die AfA ist ein wichtiger Steuervorteil, da sie jährlich ohne tatsächlichen Geldabfluss die Steuerlast mindert.

Gebäude nach 1924
2% p.a.
Gebäude vor 1925
2,5% p.a.
Abschreibungsdauer
40-50 Jahre

Steuerlich absetzbar

  • Anschaffungskosten des Gebäudes (ohne Grundstück)
  • Herstellungskosten bei Neubau
  • Nachträgliche Herstellungskosten
  • Bei Denkmalschutz: erhöhte Abschreibung möglich
  • Bei Neubau-Mietwohnungen: Sonderabschreibung nach § 7b EStG

Nicht absetzbar

  • Grundstückskosten (Grund und Boden)
  • Bereits vollständig abgeschriebene Beträge

Praktische Tipps

1

AfA mindert die Steuerlast ohne tatsächlichen Geldabfluss

2

Gebäudewertanteil durch Gutachten oder Kaufpreisaufteilung ermitteln

3

Bei Denkmalschutz-Immobilien sind Sonderabschreibungen von bis zu 9% p.a. möglich

4

Neubau-Mietwohnungen können zusätzlich 5% Sonderabschreibung erhalten (§ 7b EStG)

Wichtige Hinweise

Nur der Gebäudewert ist abschreibungsfähig, nicht der Grundstückswert

Korrekte Aufteilung von Kaufpreis ist entscheidend für die Höhe der AfA

Bei falscher Aufteilung können Steuervorteile verloren gehen

Erhaltungsaufwand und anschaffungsnahe Herstellungskosten

Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen können sofort abgezogen werden, wenn sie den Erhaltungsaufwand betreffen. Größere Renovierungen nach dem Kauf können jedoch als „anschaffungsnahe Herstellungskosten" eingestuft werden und müssen über die AfA verteilt werden.

15%-Grenze
15% der Anschaffungskosten
Zeitraum
3 Jahre nach Kauf

Steuerlich absetzbar

  • Kleinere Reparaturen (sofort abziehbar)
  • Laufende Instandhaltungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Erhaltungsmaßnahmen

Nicht absetzbar

  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten (über 15% in 3 Jahren)
  • Substanzverbessernde Maßnahmen (müssen über AfA abgeschrieben werden)

Praktische Tipps

1

Der richtige steuerliche Ansatz entscheidet über den Zeitpunkt des Steuervorteils

2

Bei größeren Renovierungen Zeitpunkt strategisch planen

3

Dokumentieren Sie, ob Maßnahmen Erhaltung oder Verbesserung darstellen

4

Bei Grenzfällen steuerliche Beratung einholen

Wichtige Hinweise

Werden innerhalb der ersten 3 Jahre nach Erwerb mehr als 15% der Gebäude-Anschaffungskosten für Instandsetzungen ausgegeben, sind diese nicht sofort abziehbar

Die 15%-Grenze bezieht sich nur auf den Gebäudewert, nicht auf den Kaufpreis inklusive Grundstück

Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerleistungen

§ 35a EStG

Bestimmte Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können zusätzlich direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Diese Steuerermäßigung gilt zusätzlich zu den normalen Werbungskosten.

Handwerkerleistungen
bis 1.200 €
Haushaltsnahe Dienstleistungen
bis 4.000 €
Abzugssatz
20%
Basis Handwerk
max. 6.000 € Lohnkosten
Basis Haushalt
max. 20.000 € Lohnkosten

Steuerlich absetzbar

  • Handwerkerleistungen (20% von max. 6.000 € Lohnkosten = bis 1.200 €)
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (20% von max. 20.000 € = bis 4.000 €)
  • Treppenhausreinigung
  • Winterdienst
  • Gartenpflege
  • Hausmeisterservice

Nicht absetzbar

  • Materialkosten
  • Fahrtkosten
  • Aufwendungen, die bereits als Werbungskosten abgesetzt werden

Praktische Tipps

1

Voraussetzung: Unbare Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung!)

2

Gesonderte Aufschlüsselung der Lohnkosten in der Rechnung erforderlich

3

Hausverwaltungen müssen Eigentümern spezielle Bescheinigungen ausstellen

4

Diese Steuerermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht nur vom Einkommen

Wichtige Hinweise

Nur Arbeitskosten sind begünstigt, keine Materialkosten

Ohne Überweisung keine Steuerermäßigung

Rechnung muss Lohnkosten separat ausweisen

Umsatzsteuer bei Vermietung

Option zur Umsatzsteuer

Die Vermietung von Wohnraum ist grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Bei Gewerbeimmobilien kann der Vermieter jedoch zur Umsatzsteuer optieren. Die Entscheidung muss sorgfältig abgewogen werden, da sie erhebliche finanzielle Auswirkungen haben kann.

Wohnraumvermietung
Steuerbefreit
Gewerberäume
Option möglich
Umsatzsteuersatz
19%

Steuerlich absetzbar

  • Bei Option: Vorsteuerabzug aus Investitionen
  • Vorsteuerabzug aus Renovierungen
  • Vorsteuerabzug aus laufenden Kosten

Nicht absetzbar

  • Bei Wohnraumvermietung: keine Vorsteuerabzug
  • Ohne Option: keine Umsatzsteuer auf Miete

Praktische Tipps

1

Option nur sinnvoll, wenn Mieter vorsteuerabzugsberechtigt ist

2

Langfristige Bindung an die Option beachten

3

Mehr Verwaltungsaufwand durch Umsatzsteuervoranmeldungen

4

Kalkulieren Sie genau, ob sich die Option finanziell lohnt

Wichtige Hinweise

Option führt zu langfristiger Bindung (mindestens 5 Jahre)

Nur bei Gewerbevermietung möglich, nicht bei Wohnraum

Erhöhter Verwaltungsaufwand

Grundsteuer

Reform ab 2025

Die Grundsteuer wird jährlich von den Kommunen erhoben und richtet sich nach dem Einheitswert und dem Hebesatz der Gemeinde. Sie ist in der Regel auf den Mieter umlagefähig und daher für den Vermieter steuerlich meist neutral. Ab 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft.

Reform-Start
2025
Erklärung abgegeben
2022/23
Umlagefähig
Ja

Steuerlich absetzbar

  • Grundsteuer bei vermieteten Objekten als Werbungskosten
  • Falls nicht umgelegt: vollständig abzugsfähig

Nicht absetzbar

  • Bei selbstgenutzten Immobilien: nicht abzugsfähig

Praktische Tipps

1

Grundsteuer ist normalerweise auf Mieter umlagefähig

2

Für Vermieter daher meist steuerlich neutral

3

Ab 2025 können sich Beträge deutlich ändern

4

Wichtig für Kalkulation der Immobilienrendite

5

Eigentümer mussten bereits 2022/23 Grundsteuererklärung abgeben

Wichtige Hinweise

Die Höhe der Grundsteuer kann sich ab 2025 je nach Lage und Art der Immobilie deutlich verändern

Neue Bewertung aller Immobilien erfolgt

Leerstand und unentgeltliche Überlassung

Vermietungsabsicht und Miethöhe

Auch bei Leerstand können Werbungskosten abgesetzt werden, solange eine ernsthafte Vermietungsabsicht besteht. Wird die Immobilie unentgeltlich überlassen, z. B. an Kinder, können keine Werbungskosten geltend gemacht werden.

66%-Grenze
66% der Ortsmiete
Bei unentgeltlich
0% absetzbar
Bei Leerstand
100% absetzbar

Steuerlich absetzbar

  • Werbungskosten bei Leerstand (mit Vermietungsabsicht)
  • Volle Werbungskosten bei Miete ≥ 66% der Ortsmiete
  • Anteilige Werbungskosten bei verbilligter Vermietung (50-66%)

Nicht absetzbar

  • Werbungskosten bei unentgeltlicher Überlassung (0% der Ortsmiete)
  • Werbungskosten ohne nachweisbare Vermietungsabsicht

Praktische Tipps

1

Vermietungsabsicht muss nachweisbar sein (Inserate, Makleraufträge)

2

Mindestens 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen

3

Bei verbilligter Vermietung: nur anteilig abziehbar

4

Ortsübliche Vergleichsmiete dokumentieren

Wichtige Hinweise

Bei Miete unter 66% der Ortsmiete verliert man einen Teil der steuerlichen Vorteile

Unentgeltliche Überlassung: keine Werbungskosten absetzbar

Vermietungsabsicht muss ggf. nachgewiesen werden

Kurzfristige Vermietung und Ferienwohnungen

Airbnb, Ferienwohnungen & Co.

Bei kurzfristigen Vermietungen (z. B. Airbnb, Ferienwohnungen) gelten besondere steuerliche Regeln. Solche Vermietungen können umsatzsteuerpflichtig sein, da sie als Beherbergungsleistung gelten. Außerdem prüfen Finanzämter, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

Umsatzsteuer
Möglich
Gewerbesteuer
Möglich
Erklärung
Anlage V

Steuerlich absetzbar

  • Einkünfte werden in Anlage V erklärt
  • Werbungskosten entsprechend der Vermietungstage
  • Anteilige Kosten nach Nutzungstagen

Nicht absetzbar

  • Kosten für Eigennutzung
  • Private Nutzung muss herausgerechnet werden

Praktische Tipps

1

Bei teilweiser Eigennutzung: klare Aufteilung zwischen Eigennutzung und Vermietung

2

Dokumentieren Sie Vermietungstage und Eigennutzungstage

3

Bei häufiger Vermietung kann gewerbliche Tätigkeit vorliegen

4

Umsatzsteuerpflicht prüfen (bei Beherbergungsleistung)

Wichtige Hinweise

Häufige und organisierte Vermietung kann als Gewerbe eingestuft werden

Dann entstehen zusätzlich Gewerbesteuerpflichten

Beherbergungsleistungen können umsatzsteuerpflichtig sein

Bei komplexen Fällen steuerliche Beratung einholen

Verkauf einer Immobilie

Spekulationssteuer

§ 23 EStG

Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie sind steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre beträgt. Diese sogenannte Spekulationssteuer entfällt jedoch, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt wurde.

Spekulationsfrist
10 Jahre
Selbstnutzung
3 Jahre (Verkauf + 2 Vorjahre)
Nach 10 Jahren
Steuerfrei

Steuerlich absetzbar

  • Anschaffungskosten vom Gewinn abziehbar
  • Nebenkosten (Notar, Makler) abziehbar
  • Bereits vorgenommene AfA reduziert Anschaffungskosten
  • Veräußerungskosten (Makler, Inserate)

Nicht absetzbar

  • Verkauf nach über 10 Jahren: komplett steuerfrei
  • Selbstgenutztes Familienheim (bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahre): steuerfrei

Praktische Tipps

1

Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist sind Veräußerungsgewinne komplett steuerfrei

2

Bei Kapitalanlegern ist die 10-Jahres-Frist oft entscheidend für die Haltezeit

3

Selbstnutzung in den letzten 3 Jahren macht Verkauf steuerfrei

4

Geschickte Planung kann hohe Steuerbelastungen vermeiden

Wichtige Hinweise

Steuerpflichtiger Gewinn = Verkaufserlös minus Anschaffungskosten, AfA, Nebenkosten und Veräußerungskosten

Gewinn wird mit persönlichem Steuersatz besteuert

Bei Verkauf vor Ablauf der 10 Jahre: volle Besteuerung

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Übertragung von Immobilien

ErbStG

Bei der Übertragung von Immobilien durch Erbschaft oder Schenkung fällt unter Umständen Erbschaft- oder Schenkungsteuer an. Es gibt Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad. Bei vermieteten Immobilien wird der Wert nach steuerlichen Bewertungsverfahren ermittelt.

Freibetrag Ehegatten
500.000 €
Freibetrag Kinder
400.000 €
Freibetrag Enkel
200.000 €
Familienheim
Unter Bedingungen steuerfrei

Steuerlich absetzbar

  • Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad
  • Selbstgenutztes Familienheim kann steuerfrei übertragen werden
  • Verschonungsregelungen bei bestimmten Voraussetzungen

Nicht absetzbar

  • Werte über den Freibeträgen sind steuerpflichtig
  • Bei vermieteten Immobilien: oft höhere Steuerlast

Praktische Tipps

1

Rechtzeitige Nachfolgeplanung kann erhebliche steuerliche Vorteile bringen

2

Schenkung zu Lebzeiten nutzt Freibeträge alle 10 Jahre neu

3

Familienheim-Regelung prüfen (besondere Bedingungen)

4

Bei vermieteten Immobilien: steuerliche Bewertung beachten

Wichtige Hinweise

Vermietete Immobilien werden nach steuerlichen Bewertungsverfahren ermittelt

Dies führt oft zu einer höheren Steuerlast

Freibeträge gelten pro Übertragung und erneuern sich alle 10 Jahre

Selbstgenutztes Familienheim: strenge Voraussetzungen für Steuerfreiheit

Sonderfälle

Denkmalschutz, Neubau, PV-Anlagen

§ 7h, § 7b EStG

Für Denkmalschutz-Immobilien gibt es besonders attraktive Abschreibungsregeln, die über mehrere Jahre hohe Steuerentlastungen bringen. Beim Neubau von Mietwohnungen sind Sonderabschreibungen nach § 7b EStG möglich. Bei Photovoltaikanlagen auf vermieteten Immobilien können zusätzliche steuerliche Pflichten entstehen.

Denkmalschutz AfA
bis zu 9% p.a.
Neubau Sonder-AfA
5% zusätzlich
PV-Anlage
Gewerbebetrieb

Steuerlich absetzbar

  • Denkmalschutz: Erhöhte Abschreibung bis zu 9% über 8-12 Jahre
  • Neubau-Mietwohnungen: Sonderabschreibung nach § 7b (5% zusätzlich)
  • PV-Anlagen: Separate gewerbliche Einkünfte

Nicht absetzbar

  • Normale AfA zusätzlich zur Sonder-AfA bei Denkmalschutz

Praktische Tipps

1

Denkmalschutz-Immobilien bieten besonders hohe Steuerentlastungen

2

Neubau-Mietwohnungen: Prüfen Sie Sonderabschreibung nach § 7b EStG

3

PV-Anlagen: Einkünfte aus Vermietung und Gewerbe getrennt erfassen

4

Bei solchen Konstellationen ist steuerliche Beratung fast unverzichtbar

Wichtige Hinweise

PV-Anlagen auf vermieteten Immobilien gelten als eigener Gewerbebetrieb

Dann müssen Einkünfte aus Vermietung und Gewerbe getrennt erfasst werden

Auch Umsatzsteuerpflichten sind häufig ein Thema

Komplexe steuerliche Regelungen erfordern fachkundige Beratung

Häufig gestellte Fragen zu steuerlichen Aspekten

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu steuerlichen Aspekten bei Immobilienbesitz und Vermietung