Wer heute eine Immobilie modernisiert oder neu baut, steht vor großen finanziellen Herausforderungen. Eine KfW-Förderung aktuell zu nutzen, ist daher für viele Hausbesitzer und Käufer der wichtigste Hebel zur langfristigen Kostensenkung und Wertsteigerung. Im Sommer 2026 hat sich die Förderlandschaft allerdings spürbar verändert. In diesem Ratgeber erfahren Sie präzise, welche Programme für Ihre Wärmepumpe, neue Fenster oder die Photovoltaik-Anlage zur Verfügung stehen und wie Sie die maximale Fördersumme erhalten.
Stand: 28. August 2026.
Was sich im Sommer 2026 geändert hat:
- 21.07.2026: Neue BEG-Förderrichtlinien. Der Effizienzbonus ist gestrichen, der Klimageschwindigkeitsbonus auf 16 % gesenkt, der Einkommensbonus dreistufig gestaffelt, der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro reduziert.
- 29.07.2026: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Die pauschale 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch ist entfallen.
- Ab 01.02.2027: Klimageschwindigkeitsbonus und Förderhöchstbetrag sinken halbjährlich weiter. Wer ohnehin tauschen will, fährt früher besser.
Heizungstausch und energetische Sanierung im Fokus
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt auch im Jahr 2026 das Herzstück der staatlichen Unterstützung für Bestandsimmobilien. Besonders der Umstieg auf erneuerbare Energien wird durch die KfW massiv subventioniert. Wenn Sie eine alte Gas- oder Ölheizung ersetzen, steht Ihnen die KfW Förderung Wärmepumpe zur Verfügung, die sich aus verschiedenen Bonuskomponenten zusammensetzt. Diese Struktur stellt sicher, dass vor allem selbstnutzende Haushalte mit geringerem Einkommen besonders profitieren. Wichtig ist die Zuständigkeit, weil hier die meisten Anträge scheitern: Den Heizungstausch bezuschusst die KfW über das Programm 458, beantragt wird er im Kundenportal „Meine KfW“. Dämmung, Fenster und Anlagentechnik fördert dagegen das BAFA. Kredite laufen in beiden Fällen über die Hausbank.
Die Grundförderung für den Heizungstausch beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie steht allen Antragsberechtigten offen, also auch Vermietern und Eigentümergemeinschaften. Alle weiteren Boni erhalten dagegen ausschließlich selbstnutzende Eigentümer:
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent. Er gilt für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle- und Gas-Etagenheizungen sowie Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Alter, bei Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren Betriebsdauer. Der Bonus sinkt erstmals am 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte; ab dem 01.08.2028 entfällt er.
- Einkommens-Bonus, dreistufig nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro.
- Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 Euro. Eine Familie mit 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen rutscht damit in die 40-Prozent-Stufe.
Der frühere Effizienz-Bonus von 5 Prozent für Sole-, Wasser- und Abwasser-Wärmepumpen sowie natürliche Kältemittel ist zum 21.07.2026 ersatzlos entfallen, ebenso der Emissionsminderungszuschlag.
Insgesamt ist die Förderung auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Selbstnutzende Eigentümer mit einem anzusetzenden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro kommen auf bis zu 80 Prozent. Entscheidend ist daneben, wie viel Kosten überhaupt angerechnet werden: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 Euro ab der siebten. Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
Drei Beispiele zeigen die Spannweite: Eine Familie mit einem Kind und 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen erreicht durch den Familienzuschlag die 80-Prozent-Grenze und erhält für eine Wärmepumpe den Höchstbetrag von 22.400 Euro. Ein Selbstnutzer ohne Einkommens-Bonus kommt mit 30 plus 16 Prozent auf 12.880 Euro. Ein Vermieter erhält 30 Prozent von 28.000 Euro, also 8.400 Euro. Die KfW Förderung Heizung bleibt damit das wichtigste Instrument für die Wärmewende – aber mit deutlich engeren Grenzen als noch im Frühjahr 2026.
Sonderfall Eigentümergemeinschaft und Mehrfamilienhaus
Für WEG und Mehrfamilienhäuser läuft die Antragstellung zweistufig. Zuerst stellt die bestellte Verwaltung einen Basisantrag für die Maßnahme am Gemeinschaftseigentum; er umfasst die Grundförderung von 30 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer stellen anschließend eigene Zusatzanträge für ihren Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus. Diese müssen spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrags gestellt werden und vor dessen Nachweiseinreichung. Die Verwaltung gibt den Eigentümern dafür Zuschussreferenz und BzA-ID weiter.
Praktisch wichtig: Bei Antragstellung durch eine Verwaltergesellschaft muss die handelnde Person laut Handelsregister vertretungsberechtigt sein, Untervollmachten akzeptiert die KfW nicht. Einzureichen sind das gültige Protokoll der Verwalterbestellung und, wenn die WEG keine Steuernummer hat, eine Pseudosteuernummer aus der vierstelligen Finanzamtsnummer plus neun Nullen. Ab 15.000 Euro Zuschusshöhe verlangt die KfW zusätzlich den Nachweis, dass die WEG Kontoinhaberin ist. Ist eine Gesellschaft im Grundbuch eingetragen, führt der Weg nicht über Programm 458, sondern über Programm 459; eine eingetragene GbR ist in beiden Fällen nicht antragsberechtigt.
Sanierung der Gebäudehülle und moderne Fenster

Neben der Heizung ist die Dämmung der Gebäudehülle ein entscheidender Faktor für die Energieeffizienz eines Hauses. Fassadendämmung, Dachsanierung sowie der Austausch alter Fenster und Türen laufen als Einzelmaßnahme (BEG EM) über das BAFA, nicht über die KfW. Der Grundfördersatz beträgt unverändert 15 Prozent der Investitionskosten. Da die Kosten für hochwertige Dreifachverglasungen in den letzten Jahren gestiegen sind, ist dieser Zuschuss essenziell für die Rentabilität.
Beim iSFP-Bonus hat sich zum 21.07.2026 die entscheidende Regel geändert: Die zusätzlichen 5 Prozent gibt es nur noch für den Teil der förderfähigen Ausgaben, der über 30.000 Euro liegt. Wer nur die Fenster tauscht oder eine Haustür erneuert, bleibt deshalb in aller Regel bei 15 Prozent. Bei einer großen Hüllsanierung nähert sich der effektive Satz weiterhin 20 Prozent an.
Ein wesentlicher Vorteil des individuellen Sanierungsfahrplans bleibt die Verdoppelung der anrechenbaren Kosten: Während ohne Fahrplan 30.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit angerechnet werden, steigt dieser Betrag mit einem iSFP auf 60.000 Euro. Für Mehrfamilienhäuser gilt auch hier eine Staffelung – jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro ab der siebten. Voraussetzung ist, dass der iSFP bei Antragstellung vorliegt und die Umsetzung innerhalb von 15 Jahren nach seiner Erstellung erfolgt. Wer die Förderung in vollem Umfang nutzen möchte, sollte nicht auf die Begleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten verzichten. Für das erste Quartal 2027 hat das BAFA zusätzlich einen Bonus für besonders ineffiziente Gebäude (Worst Performing Buildings) angekündigt; er ist noch nicht aktiv.
Tipp:
Rechnen Sie vor der Beauftragung des iSFP nach, ob Ihr Vorhaben über 30.000 Euro liegt. Darunter bringt der Fahrplan seit Juli 2026 keinen höheren Fördersatz mehr – darüber entscheidet er weiterhin über mehrere tausend Euro. Nutzen Sie zudem den Ergänzungskredit, um die verbleibende Finanzierungslücke zinsgünstig zu schließen.
Strategien für den klimafreundlichen Neubau

Für Bauherren sind die Jahre 2026 und 2027 durch klare energetische Standards geprägt. Die KfW Förderung Neubau konzentriert sich fast ausschließlich auf das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298). Um diese Mittel zu erhalten, muss das Gebäude den Standard KfW 40 erreichen und darf in seinem gesamten Lebenszyklus nur sehr geringe Mengen an CO2 emittieren. Der Kreditrahmen liegt bei bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit; wer zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) anstrebt, kann mit bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit rechnen. Einen Tilgungszuschuss gibt es hier nicht, die Förderung besteht ausschließlich im Zinsvorteil. Dies ist in Zeiten hoher Zinsen ein entscheidender Faktor, um die Finanzierung eines Eigenheims überhaupt noch realisieren zu können.
Besonders für junge Familien bietet die KfW 300 Förderung (Wohneigentum für Familien) eine wichtige Stütze, mit Kreditbeträgen von bis zu 270.000 Euro je nach Stufe und Kinderzahl. Hier gelten spezifische Einkommensgrenzen: Bei einem Kind liegt die Grenze bei 90.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, wobei für jedes weitere Kind 10.000 Euro hinzugerechnet werden. Maßgeblich ist der Durchschnitt der beiden relevanten Vorjahre. Voraussetzung sind mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, Selbstnutzung und Ersterwerb. Die Zinskonditionen liegen deutlich unter dem Marktniveau, was die monatliche Belastung stark reduziert. Programm 300 und 297/298 lassen sich für dieselbe Wohneinheit nicht kombinieren – wer die Voraussetzungen für 300 erfüllt, fährt damit in aller Regel besser. Konkrete Zinssätze nennen wir hier bewusst nicht: Die KfW legt sie tagesaktuell fest, verbindlich wird der Satz erst bei Antragstellung über die Hausbank.
Zusammenfassung:
Die KfW-Förderlandschaft 2026/2027 setzt weiter auf eine Mischung aus direktem Investitionszuschuss für die Heizung und zinsgünstigen Krediten für Sanierung und Neubau. Die maximale Förderung beim Heizungstausch liegt bei 70 %, für einkommensschwache Selbstnutzer bei 80 %. Vermieter und Eigentümergemeinschaften erhalten die Grundförderung von 30 %. Beim Neubau dominieren Zinsvorteile, Tilgungszuschüsse gibt es dort nicht.
Finanzielle Vorteile im direkten Vergleich
| Vorhaben | Programm / Stelle | Förderung / Vorteil | Max. anrechenbare Kosten |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe (Selbstnutzer) | KfW 458 (Zuschuss) | 30 % + bis 16 % + bis 40 %, Deckel 70 bzw. 80 % | 28.000 € (1. WE) |
| Wärmepumpe (Vermieter/WEG) | KfW 458 (Zuschuss) | 30 % Grundförderung | 28.000 € / 15.000 € / 8.000 € gestaffelt |
| Fenster & Dämmung | BAFA, BEG EM (Zuschuss) | 15 %, iSFP-Bonus nur oberhalb 30.000 € | 30.000 €, mit iSFP 60.000 € (1. WE) |
| Komplettsanierung | KfW 261 (Kredit) | Tilgungszuschuss je EH-Stufe, seit 21.07.2026 −10 Prozentpunkte | 150.000 € pro WE |
| Neubau (Privat) | KfW 297 / 298 (Kredit) | Zinsverbilligung, kein Tilgungszuschuss | 100.000 €, mit QNG 150.000 € pro WE |
| Familien-Eigenheim | KfW 300 (Kredit) | Stark vergünstigte Zinsen | bis 270.000 € (einkommensabh.) |
| Restfinanzierung | KfW 358 / 359 (Kredit) | Zinsvorteil bei 358 bis 90.000 € Einkommen | 120.000 € pro WE |
Schon gewusst?
Die KfW rechnet den neuen Familienzuschlag in ihrer eigenen Pressemitteilung vor: Eine Familie mit einem Kind und 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen erhält für eine Wärmepumpe von 32.000 Euro bis zum 31. Januar 2027 maximal 22.400 Euro – also 80 Prozent von 28.000 Euro. Ohne den Zuschlag wären es 30 statt 40 Prozent Einkommens-Bonus gewesen.
Mythos vs. Fakt im Förderdschungel
❌ Mythos: Man kann die KfW-Förderung auch nach Abschluss der Bauarbeiten noch beantragen.
✔ Fakt: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Der Vertrag mit dem Fachunternehmen darf – und muss sogar – vorher geschlossen werden, wenn er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung auf die KfW-Zusage enthält. Ohne diese Klausel gilt der Vertragsabschluss als Vorhabenbeginn und die Förderung ist verloren.
❌ Mythos: Fenster und Dämmung fördert die KfW.
✔ Fakt: Diese Einzelmaßnahmen laufen über das BAFA. Nur den Heizungstausch bezuschusst die KfW. Für dieselben Kosten darf jeweils nur ein Antrag gestellt werden – entweder bei der KfW oder beim BAFA.
❌ Mythos: Photovoltaik wird von der KfW überhaupt nicht mehr gefördert.
✔ Fakt: Über das Programm 270 (Erneuerbare Energien – Standard) bietet die KfW weiterhin zinsgünstige Kredite für die KfW Förderung Photovoltaik inklusive Batteriespeicher an. Einen Investitionszuschuss wie bei der Heizung gibt es nicht.
❌ Mythos: Seit dem Heizungsgesetz muss jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen.
✔ Fakt: Diese Pflicht ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz zum 29.07.2026 entfallen. Ab 2029 gilt für neue fossile Heizungen allerdings eine stufenweise steigende Quote für grüne Brennstoffe.
Marktentwicklung und Relevanz der Förderung
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich 2026 gedreht: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat zum 29.07.2026 das Gebäudeenergiegesetz abgelöst, die pauschale 65-Prozent-Pflicht und die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen sind gestrichen. Beim Heizungstausch besteht damit wieder weitgehende Technologiefreiheit. Wirtschaftlich ändert das wenig – im Gegenteil: Weil die Förderung seit Juli knapper bemessen ist und der CO2-Preis weiter steigt, kommt es auf eine saubere Kalkulation mehr an als zuvor. Der Immobilienmarkt in Regionen wie Hannover reagiert sensibel auf die energetische Beschaffenheit von Gebäuden. Häuser mit einem schlechten Energiewert (Klasse G oder H) erleiden deutliche Preisabschläge, während sanierte Objekte Bestpreise erzielen. Die KfW-Mittel sind hierbei das wichtigste Instrument, um die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen sicherzustellen und den "Sanierungsstau" in Deutschland aufzulösen.
Im Bereich KfW Mehrfamilienhaus Förderung bleibt das Programm 261 der zentrale Weg für Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften, allerdings zu veränderten Bedingungen. Der Kreditbetrag liegt jetzt einheitlich bei bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit, unabhängig von Zusatzklassen. Die Erneuerbare-Energien-Klasse ist Voraussetzung jeder Effizienzhaus-Stufe geworden, der frühere EE-Bonus von 5 Prozent ist deshalb entfallen. Die Tilgungszuschüsse wurden pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt – für die Stufen EH 85 EE und EH 70 EE entfällt der Tilgungszuschuss damit vollständig, es bleibt der zinsverbilligte Kredit. Zuschläge gibt es weiterhin für die Nachhaltigkeitsklasse, für Worst Performing Buildings und für serielles Sanieren; letzterer wurde ausgeweitet und ist voraussichtlich ab Ende September 2026 beantragbar. Die genaue Staffel je Effizienzhaus-Stufe steht im aktuellen KfW-Merkblatt 261 und sollte vor jeder Kalkulation dort geprüft werden.
Neu ist außerdem eine Sperre zwischen den Programmen: Einzelmaßnahmen (BEG EM) und Komplettsanierung (BEG WG) lassen sich für dasselbe Vorhaben nicht mehr kombinieren. Nach einer geförderten Einzelmaßnahme müssen drei Jahre vergehen, bevor eine Effizienzhaus-Förderung beantragt werden kann – und umgekehrt. Für Eigentümergemeinschaften mit mehrjährigem Sanierungsfahrplan ist das der wichtigste neue Planungsparameter. Unverändert gilt: Ein Effizienzhaus-Standard reduziert nicht nur den CO2-Ausstoß, sondern senkt auch die Nebenkosten, was die Vermietbarkeit einer Immobilie langfristig sichert.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Ergänzungskredit (358/359). Dieser wird oft unterschätzt, ist aber die ideale Lösung, um die Finanzierungslücke zwischen dem erhaltenen Zuschuss und der tatsächlichen Rechnungssumme zu schließen. Er umfasst bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit und setzt eine bereits erteilte Zuschusszusage von KfW oder BAFA voraus, die nicht älter als zwölf Monate ist. Variante 358 enthält für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro einen zusätzlichen Zinsvorteil; Variante 359 steht Vermietern, WEG und Unternehmen ohne Einkommensgrenze offen. Da dieser Kredit über die Hausbank vermittelt wird, lässt er sich in eine bestehende Immobilienfinanzierung integrieren. Damit bleibt die KfW-Förderung aktuell auch für Haushalte ohne großes Eigenkapital realisierbar.
Die wichtigsten Förderkriterien im Überblick
- Antrag vor Vorhabenbeginn: Der Vertrag mit dem Fachunternehmen braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung auf die Förderzusage und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum.
- Fachliche Begleitung: Bei der Heizungsförderung genügt eine Bestätigung durch Energie-Effizienz-Experte oder Fachunternehmen. Bei Einzelmaßnahmen über das BAFA und bei der Effizienzhaus-Sanierung ist ein Experte aus der Expertenliste zwingend.
- Einkommensnachweis: Für den Einkommens-Bonus zählt der Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang – für Anträge in 2026 also 2023 und 2024. Nachgewiesen wird ausschließlich über Einkommensteuerbescheide.
- Technische Mindestanforderungen: Fenster müssen beispielsweise einen Uw-Wert von maximal 0,95 W/(m²K) erreichen. Die vollständigen Werte stehen in den Technischen Mindestanforderungen (TMA) zur BEG-EM-Richtlinie.
- Kombinationsverbot: Man darf für dieselben Kosten nicht gleichzeitig Zuschüsse der KfW und des BAFA erhalten (Doppelförderungsverbot). Auch die Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach §§ 35a und 35c EStG ist ausgeschlossen; mit anderen öffentlichen Mitteln ist eine Kumulierung bis 60 Prozent der geförderten Investitionskosten möglich.
- Fristen nach der Zusage: 36 Monate Bewilligungszeitraum, danach sechs Monate für die Nachweiseinreichung. Wird der Termin verpasst, verfällt der Zuschuss.
- Auszahlung: Zuschüsse werden nach Einreichung der Bestätigung nach Durchführung (BnD) direkt auf das Konto überwiesen. Die geförderte Anlage ist anschließend zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
Für wen ist die Förderung geeignet?
Geeignet für:
- Selbstnutzende Wohneigentümer, insbesondere bei niedrigem oder mittlerem Einkommen – hier sind die Sätze mit Abstand am höchsten.
- Familien, die aufgrund hoher Marktpreise auf zinsgünstige Darlehen für den Neubau angewiesen sind.
- Eigentümergemeinschaften mit anstehendem Tausch der Zentralheizung, sofern das Antragsverfahren sauber aufgesetzt wird.
- Vermieter von Mehrfamilienhäusern, die ihren Gebäudebestand energetisch aufwerten wollen – mit der realistischen Erwartung von 30 Prozent, nicht 70 Prozent.
Nicht geeignet für:
- Bauherren, die den Standard KfW 40 nicht erreichen wollen oder können.
- Personen, die bereits ohne bedingten Vertrag mit den Baumaßnahmen begonnen haben.
- Projekte, die keine Verbesserung der Energieeffizienz nachweisen können (reine Schönheitsreparaturen).
- Im Grundbuch eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts – sie sind im Programm 458 ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Weg zum Förderbescheid in 6 Schritten
Fazit: Die staatlichen Mittel im Jahr 2026 optimal nutzen
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die KfW-Förderung aktuell in den Jahren 2026 und 2027 die wichtigste Säule für bezahlbares Wohnen und klimafreundliches Bauen bleibt – aber die Zeit der Höchstsätze ist vorbei. Der Effizienz-Bonus ist gestrichen, der Klimageschwindigkeitsbonus gekürzt, die anrechenbaren Kosten sind gesenkt und die Tilgungszuschüsse in der Effizienzhaus-Sanierung reduziert. Gleichzeitig steht mit dem 01.02.2027 der nächste Absenkungstermin fest, dem halbjährlich weitere folgen.
Praktisch heißt das: Wer ohnehin sanieren will, sollte die Antragsreife nicht in das kommende Jahr schieben. Wer eine mehrjährige Sanierung plant, muss die neue Dreijahressperre zwischen Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Förderung von Anfang an einkalkulieren. Und Eigentümergemeinschaften sollten den zweistufigen Antragsweg samt Sechs-Monats-Frist für die Zusatzanträge früh mit den Eigentümern besprechen, damit keine Boni verfallen. Die Einbindung eines Energieberaters kostet zwar zunächst Geld, amortisiert sich jedoch durch die höheren Zuschüsse und die Vermeidung von Fehlern bei der Antragstellung.
Sie verwalten eine Eigentümergemeinschaft oder ein Mehrfamilienhaus in der Region Hannover und stehen vor einem Heizungstausch oder einer energetischen Sanierung? Sprechen Sie uns an – wir ordnen Ablauf, Beschlussfassung und Fristen für Ihr konkretes Objekt ein.
FAQ
Für was bekommt man KfW-Förderung?
Die KfW bezuschusst den Einbau neuer Heizungen (Programm 458 für Privatpersonen und WEG, 459 für Unternehmen) und fördert mit Krediten die Effizienzhaus-Sanierung (261), den klimafreundlichen Neubau (297/298, 300), Photovoltaik (270), den barrierefreien Umbau (159) sowie die Restfinanzierung von Sanierungen (358/359). Die energetische Sanierung der Gebäudehülle – Fenster, Dach, Fassadendämmung – läuft dagegen als Einzelmaßnahme über das BAFA.
Wie hoch ist die KfW-Förderung für Photovoltaik?
Eine direkte Zuschussförderung wie bei der Heizung gibt es aktuell nicht. Die Förderung erfolgt über das Programm 270 durch zinsgünstige Kredite für die Anschaffung und Installation der PV-Anlage sowie für Batteriespeicher.
Welche Voraussetzungen gelten für die KfW-Förderung?
Die wichtigste Voraussetzung ist die Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen. Zudem muss bei fast allen energetischen Maßnahmen ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden werden, und die technischen Mindestanforderungen der jeweiligen Förderrichtlinie müssen erfüllt sein.
Wie hoch ist die KfW-Förderung für Wärmepumpen?
Seit dem 21.07.2026 gilt: 30 % Grundförderung, dazu für selbstnutzende Eigentümer bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und ein gestaffelter Einkommens-Bonus von 10, 30 oder 40 %. Die Obergrenze liegt bei 70 %, bei einem anzusetzenden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro bei 80 %. Angerechnet werden maximal 28.000 Euro für die erste Wohneinheit – daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 22.400 Euro.
Gibt es den Effizienz-Bonus für Erdwärmepumpen noch?
Nein. Der Effizienz-Bonus von 5 % für Sole-, Wasser- und Abwasser-Wärmepumpen sowie natürliche Kältemittel ist mit der Reform zum 21.07.2026 entfallen.
Welche Förderung bekommen Vermieter beim Heizungstausch?
Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.
Wie beantragt eine WEG die Heizungsförderung?
Die bestellte Verwaltung stellt einen gemeinschaftlichen Basisantrag über „Meine KfW“ und reicht dazu das Protokoll der Verwalterbestellung ein. Selbstnutzende Eigentümer stellen anschließend eigene Zusatzanträge für ihre Boni – spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrags und vor dessen Nachweiseinreichung.
Wie hoch ist der Zinssatz bei KfW-Förderung?
Die KfW veröffentlicht keine festen Konditionen; die Sätze werden tagesaktuell festgelegt und bei Antragstellung über die Hausbank fixiert. In speziellen Förderprogrammen wie "Wohneigentum für Familien" (300) liegen sie deutlich unter den marktüblichen Konditionen. Verbindlich ist immer das Angebot Ihres Finanzierungspartners.
Wann gibt es wieder KfW-Förderung für Sanierungen?
Die Programme für Sanierungen (z. B. 261 oder Zuschuss 458) sind dauerhaft aktiv. Es empfiehlt sich jedoch eine frühzeitige Beantragung, da die jährlichen Haushaltsmittel gedeckelt sind und es bei großer Nachfrage zu temporären Antragsstopps kommen kann.
Wie hoch ist die KfW-Förderung für Fenster?
Der Fenstertausch wird nicht von der KfW, sondern vom BAFA gefördert – mit 15 % der förderfähigen Kosten. Der iSFP-Bonus von 5 % greift seit dem 21.07.2026 nur noch für Ausgaben oberhalb von 30.000 Euro. Bei einem reinen Fenstertausch bleibt es deshalb meist bei 15 %.
Welches Einkommen für KfW-Förderung?
Beim Einkommens-Bonus für die Heizung: 40 % bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro, 10 % bis 50.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen, jeweils plus 10.000 Euro Familienzuschlag bei mindestens einem minderjährigen Kind. Für das Programm Wohneigentum für Familien (300) liegt die Grenze bei 90.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind. Beim Ergänzungskredit 358 greift der zusätzliche Zinsvorteil bis 90.000 Euro.
Wie hoch ist die KfW-Förderung für Dachsanierung?
Wie beim Fenstertausch: 15 % über das BAFA, der iSFP-Bonus nur für den Kostenanteil über 30.000 Euro. Alternativ ist eine Kreditförderung mit Tilgungszuschuss im Programm 261 möglich – beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht seit der Reform nicht mehr.
Wann sinkt die Förderung als Nächstes?
Am 01.02.2027. Dann fällt der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte und der Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit um 750 Euro. Beides wiederholt sich halbjährlich zum 01.02. und 01.08.; ab dem 01.08.2028 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus vollständig. Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt der Antragstellung.
👤 Über die Autorin
Janina Werner veröffentlicht als Autorin Inhalte auf den Webseiten von ImmoVerde Immobiliengesellschaft mbH. Ihre Beiträge beschäftigen sich insbesondere mit praktischen Fragen rund um das Wohnen und die Wohnungssuche in Hannover. In ihren Artikeln behandelt sie Themen wie Mietwohnungen, Wohnlagen sowie Tipps für die Wohnungssuche. Die Inhalte richten sich vor allem an Menschen, die eine Wohnung suchen oder sich über den Wohnungsmarkt in Hannover informieren möchten, und zeichnen sich durch hohe Praxisrelevanz und fachliche Tiefe aus.
Quellen
- KfW: Merkblatt Zuschuss Nr. 458 „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, Stand 07/2026, gültig ab 21.07.2026. kfw.de/458
- KfW: Pressemitteilung vom 08.07.2026, „Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Start Umstellungsphase“.
- BMWE: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.07.2026, veröffentlicht am 21.07.2026, energiewechsel.de.
- BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung (Juli 2026). bafa.de
- KfW: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359), Produktseite und Merkblatt, Fassung 07/2026.
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), verkündet am 28.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226, in Kraft seit 29.07.2026.
Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern; maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Merkblätter und Richtlinien von KfW und BAFA. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.






